28-10-2011, 13:35
Der Mindest-KU, der identisch mit der Zeile 1 in der DT ist, steht im Gesetz.
§1612 BGB.
Die höheren Stufen der DT sind eine Erfindung der Justiz unter Verstoß gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz, dass Richter keine Gesetze aufzustellen haben und gegen den Wortlaut des Gesetzes, dass sich KU nach der Lebensstellung des Kindes zu richten hat und nicht der des Vaters.
Dennoch halten sich die Richter strenger an die DT als an die Gesetze.
Der SB ist ne Luftnummer, die Gerechtigkeit suggerieren soll. Ohne jede Bindungswirkung.
Aber auch wenn du vor Gericht n-unterliegen kannst, würde ich jetzt nicht klein beigeben, sondern auf deinem Recht bestehen.
Soll sie dich verklagen.
Du bekommst vermutlich VKH und der Streitwert ist gering.
P.S. Hatte das mit der gemeinsamen Wohnung mit deiner LG übersehen.
Spätestens damit ist ein Prozess müßig.
§1612 BGB.
Die höheren Stufen der DT sind eine Erfindung der Justiz unter Verstoß gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz, dass Richter keine Gesetze aufzustellen haben und gegen den Wortlaut des Gesetzes, dass sich KU nach der Lebensstellung des Kindes zu richten hat und nicht der des Vaters.
Dennoch halten sich die Richter strenger an die DT als an die Gesetze.
Der SB ist ne Luftnummer, die Gerechtigkeit suggerieren soll. Ohne jede Bindungswirkung.
Aber auch wenn du vor Gericht n-unterliegen kannst, würde ich jetzt nicht klein beigeben, sondern auf deinem Recht bestehen.
Soll sie dich verklagen.
Du bekommst vermutlich VKH und der Streitwert ist gering.
P.S. Hatte das mit der gemeinsamen Wohnung mit deiner LG übersehen.
Spätestens damit ist ein Prozess müßig.