28-10-2011, 13:44
(28-10-2011, 12:59)Nathan schrieb: Die gerichtliche Zuständigkeit bietet im internationalen Kontext der unterschiedlichsten Rechtabkommen zahlreiche Schlupflöcher, mit denen sich ein deutsches Gericht für zuständig erklären und dem Vater das ABR entziehen kann.
Wer das Kind dann nicht herausrückt, der gerät ganz schnell in den Bereich der Kindesentführung mit unangenehmen Folgen.
Ich kenne persönlich einen Vater, bei dem das so gelaufen ist und das Kind von Amtswegen in die deutsche Heimat zu Mama deportiert wurde.
Genau darauf zielte meine Antwort ab. Als nicht-Jurist würde ich mich alleine schon wegen der unbekannten Materie nicht auf eine Disput einlassen. Willst du, baxter, diesbezüglich doch fundiertere antworten haben, bleibt wohl doch nur der Gang zu einem Anwalt. Einem spanischen. Aber er braucht dann noch einen in D ansässigen Anwalt, sonst geht's dir wie manch anderem aus dem ausland, der zwar seine Anschrift angegeben hat, dem man aber nichts zustellen konnte...
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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