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Frage zur Unterhaltshöhe -Anrechnung von Altersvorsorge
#16
Schuster,
ich habe mal nach SGB II überschlagen, hoffentlich richtig... sonst 'Asche auf mein Haupt'.

Dein Brutto etwa 2300€, Netto 1500.
Grundfreibetrag auf 100€ gesetzt.
Deine LG setze ich einfach mal auf 0€ Einkommen.
Kosten der Unterkunft warm 700€

Du bist titulierter Pflichtiger für zwei Kinder, KU gesamt 544€
Die Kinder sind 6 Tage/Monat Teil Deiner BG (in den Ferien weit mehr!), Sozialgeld knapp 100€, Fahrtkosten der Kids mit 50€ angesetzt.

Der Grundbedarf Deiner BG liegt bei etwa 1500€ (RL 328+328 +SG 49+49 +Fahrten 50 +KdU 700)

Nach Bereinigung Eures Einkommens, nach Aufstockung und nach Zahlung von Miete und des vollen KU sollten Euch gut 1100€ im Monat zum Leben zur Verfügung stehen.

Hat auch die LG Einkommen, dann muß das natürlich berücksichtigt werden. Am besten sie wird schwanger (egal von wem) und vorteilhaft in die BG eingebunden. Dann erhöht sich der Gesamtbedarf und sie darf erstmal lange zuhause bleiben, kann sich um das Backoffice sorgen. Und Du kannst Dein Einkommen sogar schadlos reduzieren, mußt Dich nach (ent)spannender Arbeit ja schließlich auch noch um Kinderleins und Frau kümmern können...
Wink

Ich weiß gar nicht, wie Mann da noch irgendeinen Gedanken an Unterhaltsrecht, DüsseldoofTabs oder so verschwenden kann.

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RE: Frage zur Unterhaltshöhe -Anrechnung von Altersvorsorge - von Skipper - 28-10-2011, 16:14

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