28-10-2011, 16:27
So, es gibt Neuigkeiten. Habe heute schon wieder Post vom AG bekommen (wusste gar nicht das die so schnell arbeiten können).
"In der Sache XXX bestehen nach dem eigenen Sachvortrag der Antragsgegnerin Bednken hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte zur Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht für XXX. Blabla..."
Zuständig für das ganze ist die Richterin die auch in der Vergangenheit geurteilt hat.
Ok, dann bin ich mal gespannt wie die Reaktion der Gegenseite aussieht.
Auch habe ich heute mit dem Jugendamt telefoniert, da meine Ex ja bei denen war. Wie schon vermutet hat Sie sowohl die Elternvereinbarung als auch die Trips nach TF unter den Tisch fallen lassen. Die SA sah aufgrund der Faktenlage auch kein Grund für eine Übertragung des ABR, da der Umgang in keiner Weise eingeschränkt wird sondern ich sogar noch die Kosten dafür übernehme. Eine Gefahr für das "Kindeswohl" wäre für Sie nicht zu erkennen.
Aufgrund meiner Schilderungen der Befüchtungen wg. dem Urlaub versprach Sie mir sich noch einmal mit der Mutter in Verbindung zu setzen um zu versuchen ihr klar zu machen welche Konsequenzen, auch strafrechtliche das bedeuten würde.
@Exilierter:
Ich lese in deinem Beitrag eine Menge Frustation, kann man irgendwo deine Geschichte nachlesen? Würde mich interessieren wie es dazu kam.
Aber ich sehe das nicht so düster wie Du und aufgeben kommt natürlich überhaupt nicht in Frage. Aber das liegt wahrscheinlich an meinen Erfahrungen in Bezug auf JA und Gericht. (die zum Glück positiv sind).
"In der Sache XXX bestehen nach dem eigenen Sachvortrag der Antragsgegnerin Bednken hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte zur Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht für XXX. Blabla..."
Zuständig für das ganze ist die Richterin die auch in der Vergangenheit geurteilt hat.
Ok, dann bin ich mal gespannt wie die Reaktion der Gegenseite aussieht.
Auch habe ich heute mit dem Jugendamt telefoniert, da meine Ex ja bei denen war. Wie schon vermutet hat Sie sowohl die Elternvereinbarung als auch die Trips nach TF unter den Tisch fallen lassen. Die SA sah aufgrund der Faktenlage auch kein Grund für eine Übertragung des ABR, da der Umgang in keiner Weise eingeschränkt wird sondern ich sogar noch die Kosten dafür übernehme. Eine Gefahr für das "Kindeswohl" wäre für Sie nicht zu erkennen.
Aufgrund meiner Schilderungen der Befüchtungen wg. dem Urlaub versprach Sie mir sich noch einmal mit der Mutter in Verbindung zu setzen um zu versuchen ihr klar zu machen welche Konsequenzen, auch strafrechtliche das bedeuten würde.
@Exilierter:
Ich lese in deinem Beitrag eine Menge Frustation, kann man irgendwo deine Geschichte nachlesen? Würde mich interessieren wie es dazu kam.
Aber ich sehe das nicht so düster wie Du und aufgeben kommt natürlich überhaupt nicht in Frage. Aber das liegt wahrscheinlich an meinen Erfahrungen in Bezug auf JA und Gericht. (die zum Glück positiv sind).