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Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland
#20
Wenn ich dich richtig verstehe wäre es also im Grunde am geschicktesten hier auf TF zu Gericht zu dackeln und das ASR zu beantragen (wenn das Verfahren in DE abgewiesen ist). Damit würde ich im Grunde genommen jegliche Bemühungen in DE ein Verfahren zu eröffnen bereits im Kern ersticken das ja bereits ein Verfahren anhängig ist. So richtig verstanden?

Ich hatte vor bevor wir nach DE Reisen (das tun wir eh wg. meiner Family) an die entsprechenden Meldebehörden zu schreiben mit einer Kopie des Urteils, der Mitteilung (und Kopie) seiner Residencia sowie einer event. Ummeldung von seitens der Mutter nicht nach zu kommen (ob das was bringt, daran hab ich meine Zweifel). Somit wäre ein deutsches Gericht eh nicht zuständig.

In unserem Fall ist es im übrigen so das mein Sohn ebenso wie ich, neben der Deutschen auch noch dir britische Staatsangehörigkeit besitzt (und damit wird es wohl richtig interessant).

@Peter Pan:
Danke für den Hinweis mit dem Arzt.;-) Werde den Arztbesuch mit Gesundheitsattest vor dem Flug auf meine Liste setzen. Damit würde ihr ja auch in diesem Punkt die Luft aus den Segeln genommen.
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RE: Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland - von baxter - 28-10-2011, 21:28

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