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Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland
#21
Nein, falsch.

Zum Gericht in TF "dackeln" und das ASR SOFORT beantragen und mitteilen, das Kind hier seinen Wohnsitz hat und die Zuständigkeit in Spanien beantragen laut Haager Abkommen von 2007.
Wenn das Gericht dem zustimmt, dann machen die Meldung an das deutsche Gericht, das dass Verfahren dann nach Spanien abtreten MUSS. Und wenn die in Deutschland nicht alle Abkommen missachten, bleibt denen nichts anderes übrig als das verfahren zu übertragen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland - von gleichgesinnter - 28-10-2011, 23:05

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