29-10-2011, 08:08
hallo Skippie,
was machst Du denn auch für Sachen?
Du solltest erst mal im Wege der Akteneinsicht rauskriegen, wer Dich angezeigt hat und was Dir genau vorgeworfen wird. Denn jetzt, nachdem diese Aktion vorüber ist, hast Du Anspruch darauf, den Grund für die Hausdurchsuchung zu kennen um nachprüfen zu können, ob sie rechtmäßig war (hinreichender Tatverdacht etc.). Das steht alles in der Akte (auch die staatsanwaltschaftlichen Verfügungen dazu).
Nichtzahlen trotz Leistungsfähigkeit?
Das läßt sich ja relativ schnell entkräften.
Wenn man Dir den Vorwurf macht, dass Du das Geld für Deine schönen und teuren Hobbys dem Unterhalt zur Verfügung stellen musst, dann muss man Dir die Mittelherkunft beweisen. Weil man das nicht so ohne Weiteres kann, hat man eine Hausdurchsuchung vorgenommen in der Hoffnung, Bargeld zu finden das Du bunkerst und das Dich befähigen würde, Unterhalt zu zahlen.
Wenn Deine Einnahmen nachweisbar sind müssen sie Dir beweisen, dass Du Deine Hobbys mit Mitteln finanzierst, die Du für Unterhaltszahlungen einsetzen müsstest.
Hausdurchsuchung heisst immer: sie haben einen Verdacht, der die Vermutung rechtfertigt, dass Du etwas verbotswidrig versteckst und vorenthältst (Deine teuren Hybbies!).
Einen Verteidiger jetzt schon in Anspruch zu nehmen, würde ich vermeiden.
Vielleicht kommts ja gar nicht zur Anklage ....
was machst Du denn auch für Sachen?
Du solltest erst mal im Wege der Akteneinsicht rauskriegen, wer Dich angezeigt hat und was Dir genau vorgeworfen wird. Denn jetzt, nachdem diese Aktion vorüber ist, hast Du Anspruch darauf, den Grund für die Hausdurchsuchung zu kennen um nachprüfen zu können, ob sie rechtmäßig war (hinreichender Tatverdacht etc.). Das steht alles in der Akte (auch die staatsanwaltschaftlichen Verfügungen dazu).
Nichtzahlen trotz Leistungsfähigkeit?
Das läßt sich ja relativ schnell entkräften.
Wenn man Dir den Vorwurf macht, dass Du das Geld für Deine schönen und teuren Hobbys dem Unterhalt zur Verfügung stellen musst, dann muss man Dir die Mittelherkunft beweisen. Weil man das nicht so ohne Weiteres kann, hat man eine Hausdurchsuchung vorgenommen in der Hoffnung, Bargeld zu finden das Du bunkerst und das Dich befähigen würde, Unterhalt zu zahlen.
Wenn Deine Einnahmen nachweisbar sind müssen sie Dir beweisen, dass Du Deine Hobbys mit Mitteln finanzierst, die Du für Unterhaltszahlungen einsetzen müsstest.
Hausdurchsuchung heisst immer: sie haben einen Verdacht, der die Vermutung rechtfertigt, dass Du etwas verbotswidrig versteckst und vorenthältst (Deine teuren Hybbies!).
Einen Verteidiger jetzt schon in Anspruch zu nehmen, würde ich vermeiden.
Vielleicht kommts ja gar nicht zur Anklage ....