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Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland
#23
Sorry Exilierter, ich will dir nicht zu nahe treten und hoffe du nimmst das nicht persönlich, aber für besonders konstruktiv halte ich deinen Beitrag nicht. Davon abgesehen das ich sie für quatsch halte. Wenn ein dt. Gericht nicht zuständig ist gemäß internationalen Recht kann es Urteile produzieren bis zum umfallen, das heißt aber noch lange nicht das die Rechtsgültig sind und somit vollstreckbar. Und wenn Du meinen Beitrag weiter oben gelesen hättest, hättest Du gesehen das selbst das Gericht die Ansicht vertritt das es nicht zuständig ist.

Ich kenne einige Väter die das ASR oder ABR haben, ich lebe ja nun auch schon seit 6 Jahren mit dem Kind alleine, damit wäre deine These ja schon im Ansatz wiederlegt.

Auch bin ich der Meinung das Du mit solchen Beiträgen eher Mütter motivierst aktiv vorzugehen. Schließlich bestätigst Du damit sogar noch die absurden Gedanken mancher Mütter.
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RE: Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland - von baxter - 29-10-2011, 11:33

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