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Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland
#27
Natürlich werde ich vorsichtig sein und mich versuchen so gut wie möglich abzusichern. Das Problem ist aber auch, wenn ich ihn nicht Urlaub bei seiner Mutter machen lasse könnte mir das natürlich wieder rum auch negativ ausgelegt werden. Stecke da echt in einer Zwickmühle.

Von daher werde ich wohl erst einmal den vorgeschlagenen Weg gehen und Montag zu einer Rechtsanwältin für Fam. Recht gehen um dann hier vor Ort das ASR zu beantragen. Was wiederrum etwas absurd ist, den hier in Spanien ist es wohl so das derjenige bei dem das Kind lebt eh das ASR hat. Sollte die Gerichte in DE dann noch was wollen werde ich ihnen die spanischen Gerichtsschreiben um die Ohren kloppen.

Zusätzlich werde ich mich sowohl was der Gesundheitszustand des Kindes angeht vor dem Flug absichern und nochmal mit den JA sprechen. Die SA ist (auch wenn man es nicht glauben mag) recht positiv auf mich gestimmt (woran die Ex nicht unerheblichen anteil hat). Und wenn Sie ihn dann nicht herausrückt, bleibt mir halt nichts anderes über als mit der Polizei vor zu fahren.

Aber natürlich sehe ich das ganze nicht so locker wie es vielleicht manchmal den Anschein hat und mache mir schon eine Menge Gedanken was das ganze angeht.
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RE: Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland - von baxter - 29-10-2011, 12:17

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