29-10-2011, 12:30
Die Frage nach dem Gerichtsstand ist in der Tat zentral. Die ist zwar scheinbar eindeutig geregelt und spricht für den jetzien Wohnort des Kindes, aber Wunder und Zauberei gerade bei der Gerichtsstandsfindung finden heute nicht mehr über brodelnden Hexentränken, sondern in hellen Räumen von Gerichten statt. Immerhin hast du den Umzug gut vorbereitet, einen guten Kontakt zum Sachbearbeiter, da sieht es nicht so schlecht aus.
Wichtig ist, dass du baldmöglichst vor Ort das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagst. Wenn das Verfahren nämlich bei dir anhängig ist, wird es nochmal eine Stufe schwerer, den Gerichtsstand in Deutschland festzulegen. Solange würde ich auch das Kind nicht in eine Situation bringen, in der es weg sei kann.
Danach soll der Umgang auch wieder wie bisher weitergehen. Unterhalt ist sekundär.
Wichtig ist, dass du baldmöglichst vor Ort das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagst. Wenn das Verfahren nämlich bei dir anhängig ist, wird es nochmal eine Stufe schwerer, den Gerichtsstand in Deutschland festzulegen. Solange würde ich auch das Kind nicht in eine Situation bringen, in der es weg sei kann.
Danach soll der Umgang auch wieder wie bisher weitergehen. Unterhalt ist sekundär.