29-10-2011, 12:52
(29-10-2011, 12:30)p schrieb: Wichtig ist, dass du baldmöglichst vor Ort das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagst. Wenn das Verfahren nämlich bei dir anhängig ist, wird es nochmal eine Stufe schwerer, den Gerichtsstand in Deutschland festzulegen.
Dabei ist es wichtig, dass das Gericht vor Ort zügig entscheidet. Ein beliebter Trick deutscher Gerichte ist, sich trotz Anhängigkeit im Ausland für zuständig zu erklären mit der Behauptung, dass vom ausländischen Gericht zeitnah kein Urteil zu erwarten sei und diese Verzögerung dem Kindeswohl abträglich sei.