29-10-2011, 13:04
(29-10-2011, 12:54)baxter schrieb: Was noch anzumerken ist, ist vielleicht untergegangen ich habe gemäß Urteil des deutschen AG vom Jan. 2009 bereits das ABR.
Ist schon klar, aber das ist momentan Deine einzige Verteidigungslinie. Wenn die fällt, weil Dir ein deutsches Gericht kurzerhand das ABR entzieht, dann stehst Du im Regen.
Das muss nicht sein, kann aber sein. Ich würde mich durch weitere Verteidigungslinien absichern.