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Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland
#34
(29-10-2011, 12:04)Exilierter schrieb: Das Problem ist, dass man als Deutscher der deutschen Rechtssprechung unterliegt, egal wo man sich aufhält. Es gibt in solchen Fällen, wie geschildert, keine eindeutige Rechtslinie. Da bin ich mir ziemlich sicher.

Das ist leider falsch, aber wird immer wieder gern so hingenommen, wenn man keine Infos hat.

Exi, wie wir schon oft festgestellt haben, ist die Tatsache, wenn man schneller als das deutsche System ist und Informationen besitzt, man denen in den deutschen Behörden und Justizpalästen mächtig vor den Karren pinkeln kann.
Fakten schaffen ist doch noch ein sehr hilfreicher Weg den deutschen Gerichten zu zeigen, das sie sich den internationalen Abkommen zu fügen haben, denn es ist völlig wurscht, ob alle Beteiligten Deutsche sind (Eltern und Kind), an erster Stelle steht, wo das Kind seinen Aufenthalt hat.

Und wenn der Vater das frühere deutsche Urteil, was ja auch in Spanien gilt durch die Abkommen, noch einmal durch das spanische Gericht "zementieren" lässt, ist schon mal ein grosser Schritt.

Ich bin mir nur dann ziemlich sicher und auf deiner Seite, exi, wenn man dann ein neueres deutsches Urteil oder ein AE einfach annimt alsgegeben und nichts dagegen unternimmt. Das ist nämlich genau das, was die deutschen Gerichte immer wieder versuchen und auch damit durchkommen. Aber wer sich wehrt und denen zeigt, das man sich nicht damit abgibt, was bei einer AE schnell geschehen muss, dann werden die sich auch nicht mehr sperren können.

gleichgesinnter

Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland - von gleichgesinnter - 29-10-2011, 16:28

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