29-10-2011, 18:05
Oh, oh...
Du nimmst Waren und Dienstleistungen in großer Zahl in, unter Deinem Namen und teilweise für Dich in Anspruch? Dann wird man zu Recht fragen, womit Du dafür zahlst.
Stellt man dann auch noch fest, daß Zuwendungen mit der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen zusammenhängen, dann könnten diese als Einkommen gesehen werden, als Gegenleistung für Deine Waren und Dienstleistungen aufgefaßt werden. Hast Du die Einnahmen aus diesem schwunghaften Handel ordnungsgemäß versteuert?
Vielleicht hattest Du sogar schon die Steuerfahndung im Haus.
Du nimmst Waren und Dienstleistungen in großer Zahl in, unter Deinem Namen und teilweise für Dich in Anspruch? Dann wird man zu Recht fragen, womit Du dafür zahlst.
Stellt man dann auch noch fest, daß Zuwendungen mit der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen zusammenhängen, dann könnten diese als Einkommen gesehen werden, als Gegenleistung für Deine Waren und Dienstleistungen aufgefaßt werden. Hast Du die Einnahmen aus diesem schwunghaften Handel ordnungsgemäß versteuert?
Vielleicht hattest Du sogar schon die Steuerfahndung im Haus.