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Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland
#35
Gleichgesinnter, das ist ja alles gut und schön, nur das interessiert alles nicht mehr, wenn das Kind erstmal bei der Mutter in D ist.
Da kannst du noch so lange mir spanischen oder Haager Dokumenten wedeln.
Bis man da jemand bewegt kriegt, das Kind da raus zu holen, hat es längst seinen regelmäßigen Aufenthalt in D und damit die Gewalt bei der deutschen Justiz.
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RE: Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland - von beppo - 29-10-2011, 19:27

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