29-10-2011, 20:13
(29-10-2011, 15:38)Skipper schrieb: An die Formel der Stufe 2 der Freibeträge mußt Du nochmal ran.Genau so ist es doch jetzt. Das BG-Kind gibst du in der Zeile unterhalb der Wohnungskosten an. (An Umgangskinder will ich es nicht koppeln, da Umgang ja auch ohne Wohnaufenthalt möglich ist.)
Ab 1200 bis 1500 Brutto kommen weitere 10 Prozent hinzu, WENN min 1 Kind -auch nur zeitweilig- im Haushalt lebt!
(29-10-2011, 15:38)Skipper schrieb: Der Kindesunterhalt ist in der 'Aufstocker'-Tabelle' noch immer nicht entkoppelt. Er wird voll abgezogen bis Netto minus Freibeträge minus KU =0 wird.
Aus der Reihenfolge der Abzüge im 11b SGB II ergibt sich:.
Die Positionen werden solange abgesetzt, bis das anrechenbare Einkommen 0 wird, dann wird KU bei der Leistungsberechnung eingeschmolzen.
Das versteht man aber auch nur wenn man es verstanden hat. Sach `mal anders was da nicht stimmt.