(29-10-2011, 21:06)Skipper schrieb: In Deinem System wird der Mangel von links nach recht übernommen. Das ist mE nicht richtig.
Es wird genau das von links nach rechts übernommen, was gezahlt wird.
Wer z.B. einen Mini-Mini-Job macht, bei dem er 200€ verdient, und diese 200€ als KU zahlt, setzt diese 200€ ab.
Zahlt er die 25€ mehr, trägt er dies als freiwillige Zahlung links ein, und dann werden die 225€ auch rechts bewertet.
(29-10-2011, 17:36)Camper1955 schrieb: Ich verstehe auch nicht, warum Du jetzt die Umgangskosten wieder raus nimmst. Ein Unterhaltspflichtiger soll doch eben gerade nicht zum Sozialfall werden, nur aufgrund der Tatsache, dass er Kinder hat.
Das genau hatte ich auch missverstanden. siehe Beitrag #44, es gibt dafür keine gesetzl. Grundlage.
(29-10-2011, 17:36)Camper1955 schrieb: Es gibt doch schon mindestens 1 im Netz veröffentlichtest Urteil, wo die Umgangskosten vom Nettoeinkommen abgezogen wurden.
... und vermutlich gibt es auch etliche Urteile, die genau das Gegenteil sagen, sonst wärs ja langweilig.