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Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland
#37
Erst noch einmal ein dickes fettes Dank an die Personen die sich hier aktiv beteiligen und sich einen Kopf um meine Situation machen!

Ich stelle fest das das echt eine verdammt ätzende Situation ist und bin froh das ich noch ein wenig Zeit habe um eine konkrete Entscheidung bzgl dem Urlaub in DE zu treffen.
Wenn ich das jetzt richtig heraus gelesen habe ist es die beste Strategie erst einmal hier vor Ort aktiv zu werden und einen Antrag auf ASR einzureichen, eine Bestätigung des ABR ist hier wohl nicht möglich das das spanische Familienrecht sowas nicht kennt.

Ich habe somit gestern eine Mail an meinen RA hier auf TF geschrieben, welche eine Familienrechtlerin in seiner Kanzlei hat. Mit dieser werde ich dann das weitere Vorgehen besprechen und auch ausloten in wie weit es überhaupt Aussicht auf Erfolg hat hier einen solchen Antrag zu stellen.

@Petrus:
Das KSÜ ist mitnichten nur in Fällen von Kindesentführung und/oder Kindeswohl zuständig. Es regelt grundsetzlich die internationalen Zuständigkeiten in Kindschaftsfragen. Es haißt ja auch vollständig "Haager Übereinkommen von 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit bezüglich der elterlichen Verantwortung und Maßnahmen zum Schutz von Kindern."

Auch wurde im KSÜ bewußt keine zeitliche Begrenzung vorgegen die den gewöhnliche Aufenthalt begründen. Vielmehr spielen hier Dinge wie soziale Intergration, Schulbesuch etc. eine Rolle. "Die Zuständigkeit eines Staates und das anwendbare Recht werden nach dem Lebensmittelpunkt des betroffenen Kindes bestimmt; der Lebensmittelpunkt ist dabei dort, wo das Kind auf Dauer lebt und seine familiären und sozialen Bindungen hat. Dieser sogenannte „gewöhnliche Aufenthalt“ muss in jedem einzelnen Fall ermittelt werden, es gibt keine abschließende Definition." (siehe auch: http://www.iss-ger.de/kinderschutzuebere...en_ndv.pdf).

Ich bin durchaus der Meinung das durch die Schule, Schwimmferein, neue Freundschaften und natürlich mich als inhaber des ABR durchaus davon ausgegangen werden kann das der gewöhnliche Aufenthalt hier auf TF ist.
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RE: Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland - von baxter - 30-10-2011, 20:24

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