30-10-2011, 22:02
Na ja, als Rechtsgläubigkeit würde ich es nun nicht gerade bezeichnet, aber viel mehr als darauf zu hoffen bleibt mir im Moment ja nicht, oder? Liegt vielleicht auch daran das in der jetzigen Sache wieder die selbe Richterin zuständig ist und somit wahrscheinlich auch bei event. Anträgen in der Zukunft. Und diese Richterin hat mit damals immerhin schon das ABR übertragen, und ist auch jetzt nicht groß auf den Antrag eingegangen bzw. hat nichts entschieden ohne die Gegenseite anzuhören. Was mich logischerweise hoffen lässt.
Und mir ist natürlich auch klar das sich der Status des ABR innerhalb von Minuten ändern kann, aber dann ist es ja, um deiner Erfahrung zu folgen, auch unerheblich ob ich mit dem kurzen in ES oder DE bin.
Um das deutlich zu sagen, mir schmeckt der Gedanke vom Aufenthalt des kurzen bei seiner Mutter auch nicht und ich habe mich natürlich noch nicht entschieden wie ich da vorgehen werde. Aber es ist wäre auch eine Belastung für den kurzen wenn er keinen Urlaub da machen könnte, er freut sich logischerweise darauf. Und sollte ich den Urlaub ausfallen lassen untermaure ich natürlich noch die Behauptung das ich den Umgang verbieten würde. Ist halt ein echtes Dilema womit ich deine Erfahrungen natürlich nicht schmälern will. Aber ich denke die meisten und Du können sich schon ganz gut vorstellen was mir gerade alles durch den Kopf geht;-). Einen besten Weg, wird es wahrscheinlich eh nicht geben.
Im Moment festigt sich halt der Gedanke das Angriff die beste Verteidigung ist und somit bleibt, zumindest juristisch, nur die Klageerhebung hier auf TF und nach dem ABR Urteil damals hat sie ja immerhin bis dato die Füße still gehalten.
Und mir ist natürlich auch klar das sich der Status des ABR innerhalb von Minuten ändern kann, aber dann ist es ja, um deiner Erfahrung zu folgen, auch unerheblich ob ich mit dem kurzen in ES oder DE bin.
Um das deutlich zu sagen, mir schmeckt der Gedanke vom Aufenthalt des kurzen bei seiner Mutter auch nicht und ich habe mich natürlich noch nicht entschieden wie ich da vorgehen werde. Aber es ist wäre auch eine Belastung für den kurzen wenn er keinen Urlaub da machen könnte, er freut sich logischerweise darauf. Und sollte ich den Urlaub ausfallen lassen untermaure ich natürlich noch die Behauptung das ich den Umgang verbieten würde. Ist halt ein echtes Dilema womit ich deine Erfahrungen natürlich nicht schmälern will. Aber ich denke die meisten und Du können sich schon ganz gut vorstellen was mir gerade alles durch den Kopf geht;-). Einen besten Weg, wird es wahrscheinlich eh nicht geben.
Im Moment festigt sich halt der Gedanke das Angriff die beste Verteidigung ist und somit bleibt, zumindest juristisch, nur die Klageerhebung hier auf TF und nach dem ABR Urteil damals hat sie ja immerhin bis dato die Füße still gehalten.