2Fast,
auch ein Trennungsater bildet mit seinem 'Umgangskind' eine grundrechtlich geschütze Familie. Das Kind lebt zeitweilig bei ihm oder soll es zumindest können, hat einen Anspruch darauf.
Wo und wie soll dieser neu organisierte Vater das Zusammenleben mit seiner Familie (auch Umgang genannt) ohne neue Wohnung organisieren? Im Zelt unter der Brücke? Im Wald bei den Wölfen...![Wink Wink](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/wink.gif)
Ich wollte keinesfalls so verstanden werden, daß er das Kind einfach mitnimmt. Um Gottes Willen, nein.
auch ein Trennungsater bildet mit seinem 'Umgangskind' eine grundrechtlich geschütze Familie. Das Kind lebt zeitweilig bei ihm oder soll es zumindest können, hat einen Anspruch darauf.
Wo und wie soll dieser neu organisierte Vater das Zusammenleben mit seiner Familie (auch Umgang genannt) ohne neue Wohnung organisieren? Im Zelt unter der Brücke? Im Wald bei den Wölfen...
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Ich wollte keinesfalls so verstanden werden, daß er das Kind einfach mitnimmt. Um Gottes Willen, nein.
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