31-10-2011, 20:00
@iglu
Sofern Du eine Elternvereinbarung für den Umgang schriftlich hinkriegst und Deine Befürchtungen, die KM würde sich nicht daran halten, bestehen bleiben, stelle beim FG den Antrag, der Vereinbarung die Klausel nach §89 II FamFG hinzuzufügen. Da die KM ja angehende Beamtin ist, kann es für sie Eigenwilligkeiten empfindlich hageln.
@skipper
Gleichbehandlung muß man schon fordern - nachgeschmissen kriegt man sie seltener.
Sofern Du eine Elternvereinbarung für den Umgang schriftlich hinkriegst und Deine Befürchtungen, die KM würde sich nicht daran halten, bestehen bleiben, stelle beim FG den Antrag, der Vereinbarung die Klausel nach §89 II FamFG hinzuzufügen. Da die KM ja angehende Beamtin ist, kann es für sie Eigenwilligkeiten empfindlich hageln.
@skipper
Gleichbehandlung muß man schon fordern - nachgeschmissen kriegt man sie seltener.
Wer nicht taktet, wird getaktet...