31-10-2011, 20:51
i-wahn schrieb:Hmmm, ich kann also Mahnen und dann zum Verwaltungsgericht marschieren - bis jetzt ist alles noch ziviler Ungehorsam. Vor Gericht kann daraus sicher schnell ein teurer Spass werden!? Was kann mich da an Kosten erwarten?na ja, bei einem Streitwert von 3.000 € sinds mal gerade 89 € an Gerichtskosten, die -so Du gewinnst- der Gegner zu bezahlen hat.
Bei 300 € sind es 25 €
Anwaltspflicht besteht in der ersten Instanz nicht.
Wenn Du damit Probleme hast, sammeln wir
