01-11-2011, 10:06
Mensch! i-wahn!
Bei der Untätigkeitsklage vor dem VerwG geht es nicht um den Betrugsvorwurf sondern darum, dass man Deine Beschwerden nicht bearbeitet.
Bei der Untätigkeitsklage vor dem VerwG geht es nicht um den Betrugsvorwurf sondern darum, dass man Deine Beschwerden nicht bearbeitet.
