(01-11-2011, 11:49)iglu schrieb: Hallo zusammen,Ich fürchte, mit DEM Wissen und mit DER Einstellung wirst Du Schiffbruch erleiden bzw. das 'rausholen', das erhalten, was Du verdient hast.
morgen ist ja das Gespräch, und ich habe mir als Ziel gesetzt dort herauszuholen was herauszuholen ist, damit ich ersteinmal etwas in der Hand habe. Danach werde ich wie von Wackelpudding vorgeschlagen den Antrag nach §89 stellen.
Kann man diesen Anrtag einseitig stellen? Gibt es dazu eine Anhörung oder geht das so durch?
Wie sind da die Erfahrungswerte?
Achso.
Was die Umgangsvereinbarung anbetrifft. Muss man die notariell beglaubigen lassen oder ist das egal?
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