01-11-2011, 12:56
(01-11-2011, 11:49)iglu schrieb: morgen ist ja das Gespräch, und ich habe mir als Ziel gesetzt dort herauszuholen was herauszuholen ist, damit ich ersteinmal etwas in der Hand habe. Danach werde ich wie von Wackelpudding vorgeschlagen den Antrag nach §89 stellen.
Vorsichtig. Nicht stolpern. Grundlage für Ordnungsmittel nach §89 FamFG ist ein Vollstreckungstitel. Das ist zwei Stufen weiter wie das, was jetzt anliegt.
Im Gespräch ist das Optimalziel eine von beiden Eltern akzeptierte Vereinbarung. Vermeide eine Sprache wie "herausholen".