01-11-2011, 13:23
Wie ist denn das eigentlich ?? Die Staatsanwaltschaft will ja ermitteln ob genügend Einkommen da ist um Unterhalt bezahlen zu können bzw. ne Unterhaltsverletzung vorliegt !! Nun findet man nicht was auch genug Einkommen schließen lässt ( EK unter 400€), findet jedoch Belege zu Ausgaben ( Hobbys, Reisen etc) die auf ein sattes Einkommen schließen lassen. Ist denn im Umkehrschluß mit belegbaren hohen Ausgaben auch ein hohes Einkommen nachgewiesen ??