01-11-2011, 20:46
Bei Bezug von Sozialleistungen ist allerdings mit einem Ersuchen des Regimes
eines Kontenabrufs in dem vermuteten Mitgliedsstaat zu rechnen.
Dem Ersuchen würde in so einem Fall auch stattgegeben.
eines Kontenabrufs in dem vermuteten Mitgliedsstaat zu rechnen.
Dem Ersuchen würde in so einem Fall auch stattgegeben.