01-11-2011, 22:06
Also abschließend: Beim Strafprozess 170er braucht der Strafrichter nicht exakt festzustellen das der Angeklagte im Zeitraum xy soundsoviel Einkommen hatte und somit Leistungsfähig war also sich der Unterhaltspflichtverletzung schuldig gemacht hat, sondern Aufgrung der Beweismittel sagen kann er hatte genug Ausgaben ( luxusähnlicher Lebensstil ) und ist somit schuldig, wieviel Geld der Angeklakt genau zur Verfügung hatte weiß man nicht aber eben zuviel - Schuldig !!! Ach so von meiner Anstellung wissen die wohl nichts !!!