01-11-2011, 23:06
(01-11-2011, 22:33)Skippie schrieb: ... Eine Verurteilung muß doch auch begründet werden !!! das Urteil wird vor einem deutschen Gericht gefällt und nicht am Stammtisch !!! Was dann das Berufungsgericht und später das Revisionsgericht ??Da hast Du Dir ne Menge vorgenommen!
Ist es nicht besser, Verhaeltnisse zu schaffen, die man kontrollieren kann?
Ich wuerde es vorziehen, mich aktiv pfaendungsfest zu machen und passiv dem vergeblichen Pfaendungsvorgang beizuwohnen.
Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."