02-11-2011, 00:00
(01-11-2011, 22:06)Skippie schrieb: Beim Strafprozess 170er braucht der Strafrichter nicht exakt festzustellen das der Angeklagte im Zeitraum xy soundsoviel Einkommen hatte und somit Leistungsfähig war also sich der Unterhaltspflichtverletzung schuldig gemacht hat, sondern Aufgrung der Beweismittel sagen kann er hatte genug Ausgaben ( luxusähnlicher Lebensstil ) und ist somit schuldig, wieviel Geld der Angeklakt genau zur Verfügung hatte weiß man nicht aber eben zuviel - Schuldig !!!
Nein, aber indirekt lässt sich da einiges konstruieren. Die Wege dazu habe ich ja bereits genannt. Rechne damit, vom Amtsrichter erst einmal Druck zu bekommen. Vielleicht wäre es gut, sich bei Eröffnung des Verfahrens nach einem Anwalt umzusehen, der Erfahrung hat.