02-11-2011, 09:36
(01-11-2011, 23:00)Al Bundy schrieb: das Testament hatte Vorrang vor dem Pflichtteil.
Das Testament hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Der Pflichtteilsanspruch hat aber Vorrang vor dem Testament.
Wenn sich aber jemand mit seinem Erbteil aus dem Testament zufrieden gibt, wird er kaum mal gezwungen, seinen Pflichtteilsanspruch einzuklagen. Habe jedenfalls noch von keinem Fall gehört.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht...ndung.html