02-11-2011, 10:34
das ist eine sehr interessante Frage. Bei grossen Erbmassen lohnt es sich gewiss, sich vorher darum zu kümmern und dafür auch einige Tausender zu investieren..
Ich habe mal gehört, dass man die Hälfte des Erbes behalten darf:
Privatinsolvenz & erben
Allerdings nur in der "Wohlverhaltensphase", d.h. 7(!!) Jahre nach dem Insolvenzverfahren.. d.h. vorher geht das VOLLE Erbe in die Insolvenzmasse.. = NICHT GUT..
Ausschlagen kann man das Erbe wohl auch, aber der Insolvenzverwalter hat vor der "Wohlverhaltensphase" den vollen Einblick und kann dann ggf viele boese Sachen machen..
Hier noch ein Link dazu:
http://anonym.to/?http://www.123recht.ne...32609.html
Ein lebenslanges Wohnrecht ist wahrscheinlich die beste Loesung, um eine Immobilie nicht zu erben und dennoch gratis darin wohnen zu duerfen..
aber besser jemanden fragen, der von der komplexen Materie wirklich Ahnung hat:
http://www.dvev.de/dvev-erbrecht/
Ich habe mal gehört, dass man die Hälfte des Erbes behalten darf:
Privatinsolvenz & erben
Allerdings nur in der "Wohlverhaltensphase", d.h. 7(!!) Jahre nach dem Insolvenzverfahren.. d.h. vorher geht das VOLLE Erbe in die Insolvenzmasse.. = NICHT GUT..
Ausschlagen kann man das Erbe wohl auch, aber der Insolvenzverwalter hat vor der "Wohlverhaltensphase" den vollen Einblick und kann dann ggf viele boese Sachen machen..
Hier noch ein Link dazu:
http://anonym.to/?http://www.123recht.ne...32609.html
Ein lebenslanges Wohnrecht ist wahrscheinlich die beste Loesung, um eine Immobilie nicht zu erben und dennoch gratis darin wohnen zu duerfen..
aber besser jemanden fragen, der von der komplexen Materie wirklich Ahnung hat:
http://www.dvev.de/dvev-erbrecht/