03-11-2011, 12:43
@Skipper
Wenn es tatsächlich die Wohnung wäre bestünde im Grundsatz trotzdem ein Anspruch. Sobald ein Anspruch besteht schließt einen das in der Regel von allen anderen Sozialleistungen aus.
Andere Stellen werden dann immer auf ALG 2 verweisen.
Wenn es tatsächlich die Wohnung wäre bestünde im Grundsatz trotzdem ein Anspruch. Sobald ein Anspruch besteht schließt einen das in der Regel von allen anderen Sozialleistungen aus.
Andere Stellen werden dann immer auf ALG 2 verweisen.