03-11-2011, 12:51
(03-11-2011, 12:43)iglu schrieb: @SkipperDas habe ich NICHt infrage gestellt.
Wenn es tatsächlich die Wohnung wäre bestünde im Grundsatz trotzdem ein Anspruch. Sobald ein Anspruch besteht schließt einen das in der Regel von allen anderen Sozialleistungen aus.
Andere Stellen werden dann immer auf ALG 2 verweisen.
Natürlich -und gerade dann- besteht ein Anspruch.
Zu überlegen ist aber, ob man diese Ansprüche unter gewissen Umständen auch wahrnehmen möchte.