(02-11-2011, 20:15)2Fast schrieb: für das halbe Haus wäre doch eine Gegenleistung von der Ex angemessen. Überlass ihr die Hütte mit allen Schulden, dafür gibts kein BU/TU mehr. Ansonsten kann man ja auch halbe Häuser verkaufen, das wird ihr wohl noch weniger gefallen. Kreditverträge kann man auch kündigen, manchmal ist das zur grossen Freude der Bank.
Die Überlassung der Hütte habe ich schon vorgeschlagen, im Rahmen eines außergerichtlichen Einigungsversuch. Hat Exe resp. ihre RAttin aber abgelehnt. Dann habe ich noch 50.000 Euronen drauflegen wollen, für Unterhaltsverzicht, wiederum abgelehnt.
Exe ist in der Situation, gar nichts tun zu müssen. TU kommt wegen einstweiliger Anordnung des FamGerichts, Kindergeld bekommt sie für zwei Kinder (der Große ist noch in Berufsausbildung, verdient aber selber so viel, dass er von mir keinen Unterhalt mehr beansprucht) und KU für den Jüngsten gem. DD-Tabelle 100% (gem. meinem Einkommen müsste er eigentlich 512.- Euronen bekommen, FamGericht hat vorläufig 334.- Euronen festgesetzt). Damit hat Exe mehr netto als eine Frau, die arbeiten gehen muss. Das Verfahren zum TU läuft noch; der Richter wird ihr zwar einen Wohnvorteil zurechnen, aber das ist für Exe immer noch billiger als selbst eine Wohnung zu bezahlen. Und so lange der TU nicht ausgeurteilt ist und die Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden- so lange braucht sie nur da sitzen und abwarten.
Falls ich die Hypotheken fürs Haus nicht mehr bediene, steigt mein verfügbares Netto und Exe bekommt mehr Unterhalt. So zahle ich derzeit lieber an die Bank und reduziere damit auch meine Schulden.
Und ich geh so langsam aber sicher pleite dabei. Alleine durch den Steuerklassenwechsel von 3/2 im Jahr 2010 in Klasse 1 seit 01/2011 löhne ich jeden Monat 2.200 bis 2.500 Euronen Lohnsteuer. Vorher wars etwa die Hälfte.
Ich habe schon daran gedacht, in die Verbraucherinsolvenz zu gehen. Wird bei deisem Einkommen sicherlich interessant werden- hätte für mich jedoch den Vorteil, dass die Wohlverhaltensphase abgeschlossen wäre so lange ich noch berufstätig bin. Und dann könnte ich schuldenfrei in den Ruhestand gehen....
Mir ist schon klar, dass ich mit einer Verbraucherinsolvenz eventuelle Unterhaltsschulden nicht loswerde. Aber die Banken schüttle ich damit ab, und wie die dann ihre eingetragenen Grundschulden verwerten und zu ihrem Geld kommen interessiert mich dann nur noch peripher. Vor allem darf sich dann Exe mit einem Rechtspfleger herumstreiten anstatt mit mir.
So viel zur Eingangsfrage "Was bleibt mir eigentlich noch?".
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1