03-11-2011, 19:54
(03-11-2011, 19:31)maximilianspapa2011 schrieb: 60 Tagessätze zu je 50 Euro. Keine Bewährungsstrafe.die gibt's auch nicht als Bewährungsstrafe!
Bleibt uns nur noch, die Begründung abzuwarten.
Hatte ich das irgendwo überlesen, dass Vermögen in Form von beleihungsfähigen Immobilien vorhanden sind?
Dass diese beliehen werden können, muß Dir das Gericht aber nachweisen!
Es bleibt spannend.