03-11-2011, 23:52
Bei Männern würde der Richter das Attest wegwischen und ein Gutachten machen lassen. Darin würde gefragt, ob er bei seinem Arbeitgeber auch an einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden könnte, ob es trotz Rückenprobleme andere zumutbare Jobs gäbe, ob eine Heilbehandlung Verbesserung bringen könnte. Sodann würde der Pflichtige zu Unterhalt verurteilt, weil er ja nicht nachgewiesen hat dass er sich auf andere Jobs beworben hat die man auch mit schmerzendem Rücken machen kann und weil er zu wenig macht um die Probleme zu beheben und und und. Das Ende vom Lied wäre wie üblich schneller Verschleiss und Pleite oder sofort Pleite.
Das ist Geifern nach [Unterschreitung des Mindestniveaus]- und Richterinnenart, perverse Drückebergergeisterjagd, Gerichtskosten verbrennen und zum Schluss doch ein Eigentor schiessen. Du kannst das probieren, aber bei einer pflichtigen Mutter wirst du noch viel schneller scheitern, weil auch noch die allgemeine Nachsicht hinzukommt über die arme Frau, die "ihre" Kinder verloren hat. Deshalb lass es.
Belasse es bei einer Jugendamtsbeistandschaft ohne weitere eigene Aktivitäten und prüfe mal den bereits vorgeschlagenen Wohngeldbezug, vor allem wenn du in einer Stadt mit hohen Mieten wohnst. Das bringt meines Erachtens am meisten.
Das ist Geifern nach [Unterschreitung des Mindestniveaus]- und Richterinnenart, perverse Drückebergergeisterjagd, Gerichtskosten verbrennen und zum Schluss doch ein Eigentor schiessen. Du kannst das probieren, aber bei einer pflichtigen Mutter wirst du noch viel schneller scheitern, weil auch noch die allgemeine Nachsicht hinzukommt über die arme Frau, die "ihre" Kinder verloren hat. Deshalb lass es.
Belasse es bei einer Jugendamtsbeistandschaft ohne weitere eigene Aktivitäten und prüfe mal den bereits vorgeschlagenen Wohngeldbezug, vor allem wenn du in einer Stadt mit hohen Mieten wohnst. Das bringt meines Erachtens am meisten.