04-11-2011, 12:47
Er wird sich mit einem Vorschuss nicht zufrieden stellen lassen.
Wenn Du als Kostenschuldner nicht zahlst, wendet er sich an seine Mandantin - die ist schließlich seine Auftraggeberin und muss seine Inanspruchnahme auch bezahlen.
Allerdings wird der RA dann im Auftrag seiner Mandantin die Kosten festzusetzen beantragen, damit Deine Ex gg Dich vollstecken kann (was ihr aber nichts außer weitere Kosten einbringt, wenn Du kein Geld hast.
Beim Kostenfestsetzungantrag, der Dir zwecks Stellungnahme zugestellt wird, achte auf die vom RA geltend gemachten Kosten: hier!
Wenn Du als Kostenschuldner nicht zahlst, wendet er sich an seine Mandantin - die ist schließlich seine Auftraggeberin und muss seine Inanspruchnahme auch bezahlen.
Allerdings wird der RA dann im Auftrag seiner Mandantin die Kosten festzusetzen beantragen, damit Deine Ex gg Dich vollstecken kann (was ihr aber nichts außer weitere Kosten einbringt, wenn Du kein Geld hast.
Beim Kostenfestsetzungantrag, der Dir zwecks Stellungnahme zugestellt wird, achte auf die vom RA geltend gemachten Kosten: hier!