04-11-2011, 22:28
(04-11-2011, 12:47)Ibykus schrieb: Beim Kostenfestsetzungantrag, der Dir zwecks Stellungnahme zugestellt wird, achte auf die vom RA geltend gemachten Kosten: hier!
Eine Rechnung muss nicht richtig, sondern prüfbar sein. Und eine überhöhte Rechnung ist noch lange kein Betrug. Der Rechnungsempfänger kann prüfen und die Rechnung entsprechend korrigieren. Das ist ein normaler kaufmännischer Vorgang in jedem Betrieb.