04-11-2011, 22:53
Hier geht's aber nicht um eine Rechnung sondern um eine Kostenfestsetzung zu meinem Nachteil!
Was er seiner Mandantin in Rechnung stellt, ist nicht mein Bier.
Das, was er aber gg mich festzusetzen beantragt, muss ich bezahlen!
Hast Du schon einmal als Student BAFöG oder als mittelloser Zeitgenosse Sozialhilfe beantragt und dabei falsche Angaben gemacht?
Der Tatbestand des versuchten Betruges ist insoweit auch unfraglich.
Man wird Schwierigkeiten haben, ihm den Vorsatz dazu nachzuweisen.
Was er seiner Mandantin in Rechnung stellt, ist nicht mein Bier.
Das, was er aber gg mich festzusetzen beantragt, muss ich bezahlen!
Hast Du schon einmal als Student BAFöG oder als mittelloser Zeitgenosse Sozialhilfe beantragt und dabei falsche Angaben gemacht?
Der Tatbestand des versuchten Betruges ist insoweit auch unfraglich.
Man wird Schwierigkeiten haben, ihm den Vorsatz dazu nachzuweisen.