05-02-2009, 12:31
(05-02-2009, 12:13)Max schrieb: Habe es vor Kurzem an anderer Stelle beschrieben:
Antrag auf Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auflösung der Gemeinschaft
an das Amtsgericht
Aber vorher kurz mal nachsehen ob noch Grundschulden eingetragen sind. Die werden nämlich bei einer Trennungsversteigerung nicht gelöscht, das heißt, der Erwerber darf sich nach der Versteigerung mit dem Inhaber der Beleihungspapiere noch einmal auseinandersetzen. Und das kann teuer werden.