05-11-2011, 10:37
Clint Eastwood schrieb:ja, genau, es handelt sich um Kostenfestsetzung durch das Gericht. Keine Chance auf Rechnungsprüfung oder Einspruch.deswegen zum besseren Verständnis nochmal:
Kostenentscheidung und Kostenfestsetzungsbeschluss sind zwei verschiedene Dinge.
In der Kostenentscheidung wird darüber entschieden, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat - und zwar die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten!
Ein Anwalt wird bei zahlungsunfähigen Kostenschuldnern seine Kosten seinem Auftraggeber in Rechnung stellen - das ist sein Mandant.
Wenn das Gericht aber entschieden hat, dass der Gegner (als Verlierer) Kostenschuldner ist, dann will der Gewinner natürlich diese Kosten seines Anwalts vom Verlierer (Kostenschuldner) ersetzt bekommen oder wenigstens einen Titel wegen seiner Forderung gg den Kostenschuldner haben, damit er nötigenfalls vollstrecken kann.
Dann gibt's auf Antrag ein Kostenfestsetzungsverfahren.
Der Gewinner, der seine Anwaltskosten vom Verlierer (ggf. im Wege der Zwangsvollstreckung) zurück haben will, beantragt beim Gericht (Rechtspfleger/ Urkundsbeamten), die Kosten festsetzen zu lassen. Darüber entscheidet das Gericht im Wege des Kostenfestsetzungsbeschlusses.
Dieser Antrag wird Dir (als Kostenschuldner) jedenfalls dann zugestellt, wenn Zweifel an seiner Erstattungsfähigkeit bestehen, damit Du vor Anfechtung die Möglichkeit zur Richtigstellung hast (ZPO: §104 II; FamFG: muss ich erst suchen).
Wenn ein RA also die Entfernungskilometer falsch angibt, dann muss er sie "glaubhaft" angeben, d.h.: er müsste eigentlich Abfahrtsort und Ziel angeben. Ein RA müsste eigentlich auch wissen, dass er nicht von irgendeinem Abfahrtsort an seine zurückgelegte Entfernung bemessen kann, sondern Abfahrtsort der Sitz seiner Kanzlei ist!
Wenn er also Entfernungskilometer ohne diese Angaben vorlegt, dann suggeriert er, dass er ab Kanzlei berechnet hat - und bei falschen KM-Angaben bescheisst (betrügt) er.
Auf einen Irrtum kann er sich nur dann berufen, wenn er offenlegt, von wo er losgefahren ist.
Deswegen habe ich den RA der Mutter meines Kindes wg. versuchten Betruges angezeigt.
Wenn wir als redliche Väter in Deutschland schon dafür bezahlen müssen, dass wir uns um unsere Kinder kümmern wollen, dann soll diese Kostenpflicht wenigstens korrekt sein - alles andere ist sowieso von vornherein schon nicht i.O., oder?
Seitdem ich ich mich als redlicher Vater um mein Kind kümmern will, komme ich mir wie ein Schurke vor, der Unrechtes tut.
Und dagegen wehre ich mich mit Allem, was mir zur Verfügung steht - auf allen Ebenen (gerichtlich und außergerichtlich).
Und soweit mir das möglich ist, helfe und unterstütze ich jedem Vater gerne, der diesem Unrechtssystem Feuer unter dem Ar... macht.
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