06-11-2011, 20:37
Ibykus schrieb:....dann wird Dir die StA den Vorwurf machen, dass Du wegen der Inanspruchnahme der Elternzeit Deine Leistungsunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt hast .....
...Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob man seine Elternzeit auch dann in Anspruch nehmen darf, wenn deswegen Leistungsunfähigkeit eintritt.
Ich kann mir gut vorstellen (bin mir fast sicher), dass der Leistungsberechtigte wegen der Inanspruchnahme der Elternzeit nicht auf den ihm zustehenden Unterhalt zu verzichten braucht.
Dann wäre er nämlich ggü den anderen Kindern, deretwegen die Elternzeit anfällt, benachteiligt! ....
vielleicht muss diese meine -möglicherweise irrige- Annahme vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BGH vom Ansatz her überdacht werden ...
Vorstehend geht es um den unterhaltsrechtlichen Einsatz von Erziehungsgeld ....