06-11-2011, 23:53
maximilianspapa2011 schrieb:Richter: "Zum Beispiel. Der KU steht nun mal an erster Stelle, und muss von Ihnen vorrangig bedient werden. Ich würde durch mein Verhalten doch nur zeigen, daß mir mein jüngerer Sohn viel wichtiger sei, als der ältere. Elternzeit sei ein Luxus, und als Unterhaltspflichtiger können sie sich Luxus nicht leisten"hab' ich's mir doch gedacht!
Dieser § 170 StGB gehört einfach nur gestrichen - ersatzlos!
Camper1955 schrieb:Du vergißt, dass es sich in dieser BGH-Entscheidung um eine Frau als Beklagte handelt. .....Ja, mein Lieber, dem habe ich wieder einmal keine Bedeutung beigemessen.
Ich habe neulich mit einem Vater telefoniert, der ernsthaft angedeutet hatte, einen Asylantrag zu stellen, weil er sich -aus den neuen Bundesländern kommend- ein weiteres Mal politisch verfolgt fühlt, wenn er für und um sein sein Kind kämpft.
Wir könnten versuchen, 200 Väter zu mobilisieren, die einen gemeinsamen Asylantrag bei der afghanischen Botschaft in Berlin stellen und um Schutz und Hilfe bitten.
Aber vermutlich werden sich nicht mehr als drei Väter finden lassen, von denen dann wenigsten einer noch abspringt ....
.... aber die nächsten 10 Wochen in den verschiedensten Foren große Reden hält.
In diesem unserem Lande wird's keinen Aufstand geben - auch keinen leisen.
Das ist Wunschdenken, mit dem man der Diskussion eine Richtung zu geben versucht, die -nur- den eigenen Zwecken förderlich ist anstatt sich offen zu gemeinsamen Aktionen zu bekennen.
Das entspricht dem Verhalten der Beteiligten des 30-jährigen Krieges, der u.A. deswegen so lange andauerte, weil man nicht in der Lage war, Koalitionen zu schleißen.
Sein Ende in Form eines gemeinsamen Friedens war insoweit ein Wunder, dass wir uns nicht zum Vorbild machen sollten.
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