07-11-2011, 08:11
Hier
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cg...sl&nr=1233
Mal eine Entscheidung zum § 1607 (Ersatzhaftung der Großeltern)
Tenor dieser Entscheidung.
Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine Ersatzhaftung eines Großelternteiles feststeht, muss es keinen Unterhalt bezahlen, solange die Leistungsfähigkeit der anderen 3 Großelternteile nicht überprüft werden konnte.
lg
Camper
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cg...sl&nr=1233
Mal eine Entscheidung zum § 1607 (Ersatzhaftung der Großeltern)
Tenor dieser Entscheidung.
Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine Ersatzhaftung eines Großelternteiles feststeht, muss es keinen Unterhalt bezahlen, solange die Leistungsfähigkeit der anderen 3 Großelternteile nicht überprüft werden konnte.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.