07-11-2011, 10:50
Es geht wieder rauf mit dem Kindesunterhalt, so wie schon 2010. Es wurde heute wie nach der letzten Wahl erneut eine Erhöhung der steuerlichen Grundfreibeträge beschlossen. Die Überschrift dazu lautet "Milliarden-Steuerentlastung" und die ist wenig überraschend so geplant:
"Wie Rösler erläuterte, soll die Entlastung durch eine Anhebung des Steuer-Grundfreibetrags und ein entsprechendes Verschieben des Steuertarifs erfolgen."
Der Kindesunterhalt ist bekanntlich gesetzlich (nicht durch die ungesetzliche Düsseldorfer Tabelle!) mittels §1612b BGB an die Grundfreibeträge gekoppelt. Wir haben das zum 1.1.2010 schon so erlebt, wo es zu zweistelligen Erhöhungen des Kindesunterhalts geführt hat: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=2502
Zusätzlich erhöht sich der Kindesunterhalt durch die sogenannte "kalte Progression" in der Düsseldorfer Tabelle, die in der Einkommenssteuertabelle der Grund für die jetzige Steuersenkung ist. So wie die letzten 40 Jahre kombinieren sich im Kindesunterhalt gleich mehrere erhöhende Stellschrauben gleichzeitig.
Ich begrüsse die kompromisslose Fortsetzung des Unterhaltsmaximierungsprinzips. Das dürfte die Mangelfallquote von 60 auf 70, vielleicht 75% hochbringen. So geht das Unterhaltsmaximierungsprinzip einen weiteren Schritt zum Vernichtungsprinzip und nur so steigen kritische Masse, Verweigerer und nicht-mehr-Hinnehmer. Ohne Kapitulation keine Veränderung, nach altem deutschem Prinzip. Ein Land der Prinzipien eben.
"Wie Rösler erläuterte, soll die Entlastung durch eine Anhebung des Steuer-Grundfreibetrags und ein entsprechendes Verschieben des Steuertarifs erfolgen."
Der Kindesunterhalt ist bekanntlich gesetzlich (nicht durch die ungesetzliche Düsseldorfer Tabelle!) mittels §1612b BGB an die Grundfreibeträge gekoppelt. Wir haben das zum 1.1.2010 schon so erlebt, wo es zu zweistelligen Erhöhungen des Kindesunterhalts geführt hat: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=2502
Zusätzlich erhöht sich der Kindesunterhalt durch die sogenannte "kalte Progression" in der Düsseldorfer Tabelle, die in der Einkommenssteuertabelle der Grund für die jetzige Steuersenkung ist. So wie die letzten 40 Jahre kombinieren sich im Kindesunterhalt gleich mehrere erhöhende Stellschrauben gleichzeitig.
Ich begrüsse die kompromisslose Fortsetzung des Unterhaltsmaximierungsprinzips. Das dürfte die Mangelfallquote von 60 auf 70, vielleicht 75% hochbringen. So geht das Unterhaltsmaximierungsprinzip einen weiteren Schritt zum Vernichtungsprinzip und nur so steigen kritische Masse, Verweigerer und nicht-mehr-Hinnehmer. Ohne Kapitulation keine Veränderung, nach altem deutschem Prinzip. Ein Land der Prinzipien eben.