@beppo
klar. Das Problem mit den Prozenten ist ja die Bezugsgrösse. Richtig muss es heissen: Er Zahlt eben 2 mal ...JE ... 35% mehr. Also pro Kind.
Interessant wird es doch dann mit den effektiven Zahlen. Also die Eurobeträge.
Und dort sollte man meiner Meinung nach die Durchschnittslöhne in Verhältnis setzen zu der Durchschnittsfamilie (getrennt) mit 2 unterhaltspflichtigen Kindern.
Wenn also der Durchschnitts-Lohn z.B. von 2001 bis 2011 um insgesamt z.b. 10% gestiegen ist, von 1400 Euro Lohn z.B. auf 1540 Euro. (hat jemand reale Zahlen?)
Dann kann man dies ins Verhältnis setzen zu den Zahlen der Düsseldorfer Tabelle.
Heute z.b. 2x291 = 582 Euro (DT 2011, Kind ab 7)
2x356 = 712 Euro (Kind ab 12)
Durchschnittseinkommen
1540-582 = 958 Euro Grenze Mangelfall, Mangelfall sicher ab nächster Steuer"senkung"
1540-712 = 848 Euro Mangelfall ganz ohne Umgangskosten/ BU
-> Normalfall = Mangelfall
2001 ebenfalls Normalfall Mangelfall?
klar. Das Problem mit den Prozenten ist ja die Bezugsgrösse. Richtig muss es heissen: Er Zahlt eben 2 mal ...JE ... 35% mehr. Also pro Kind.
Interessant wird es doch dann mit den effektiven Zahlen. Also die Eurobeträge.
Und dort sollte man meiner Meinung nach die Durchschnittslöhne in Verhältnis setzen zu der Durchschnittsfamilie (getrennt) mit 2 unterhaltspflichtigen Kindern.
Wenn also der Durchschnitts-Lohn z.B. von 2001 bis 2011 um insgesamt z.b. 10% gestiegen ist, von 1400 Euro Lohn z.B. auf 1540 Euro. (hat jemand reale Zahlen?)
Dann kann man dies ins Verhältnis setzen zu den Zahlen der Düsseldorfer Tabelle.
Heute z.b. 2x291 = 582 Euro (DT 2011, Kind ab 7)
2x356 = 712 Euro (Kind ab 12)
Durchschnittseinkommen
1540-582 = 958 Euro Grenze Mangelfall, Mangelfall sicher ab nächster Steuer"senkung"
1540-712 = 848 Euro Mangelfall ganz ohne Umgangskosten/ BU
-> Normalfall = Mangelfall
2001 ebenfalls Normalfall Mangelfall?