08-11-2011, 16:04
(08-11-2011, 15:18)Eifelaner schrieb: Geplant ist eine Erhöhung des Grundfreibetrages. Selbst wenn der Kinderfreibetrag auch erhöht werden sollte, hat das erst mal keinen Einfluss auf die Unterhaltsbeträge.
So einfach ist es nicht.
Der Kinderfreibetrag setzt sich zusammen aus dem Freibetrag von momentan 2184 EUR für das sächliche Existenzminimum und dem Freibetrag von 1320 für Betreuung- Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Der Kinderfreibetrag ist Teilmenge des Grundfreibetrages von derzeit 8004 EUR.
An diesem sächlichen Existenzminimum hängt der Mindestunterhalt. Wenn das erhöht wird, erhöht sich auch zwingend der Kindesunterhalt. Anderslautende Werte aus dem Existenzminimumbericht haben nichts damit zu tun. Ein Existenzminimumbericht verpflichtet den Gesetzgeber auch nicht, das sächliche Existenzminimum unverändert zu lassen. Er kann es auch höher setzen und genau das hat er bereits getan.
Wir haben das vor nicht einmal zwei Jahren nämlich schon durchexerziert. Auch damals würden die Teilfreibeträge ebenso erhöht, was dann zum stark gestiegenen Kindesunterhalt geführt hat. Würde mich sehr wundern, wenn es diesmal anders wäre. Natürlich lassen sich genaue Berechnungen nur anstellen, wenn die Zahlen wirklich vorliegen.