08-11-2011, 19:31
Lt. BGH sind Kindergartenkosten ja vom Vater mitzufinanzierender Mehrbedarf.
Was ist jetzt mit dem geplanten Betreuungsgeld für Mama? Darf dann Papa dies auch finanzieren?
Es könnten doch findige Mütter auf die Idee kommen und eine väterliche Beteiligung einfordern.
Was ist jetzt mit dem geplanten Betreuungsgeld für Mama? Darf dann Papa dies auch finanzieren?
Es könnten doch findige Mütter auf die Idee kommen und eine väterliche Beteiligung einfordern.