09-11-2011, 14:11
Der BGH entscheidet heute, ob eine Mutter den Namen des wirklichen Vaters preisgeben muss, damit der Scheinvater diesen in Regress nehmen kann.
In diesem Fall besonders übel:
Der wirkliche Vater zahlt seit Kenntnis der Vaterschaft Unterhalt und noch immer blockt die Muddi.
Financial Times Deutschland
Und wenn wir schon beim Thema sind, zwei Artikel aus Österreich:
Vaterschaft ist Interpretationssache (Der Scheinvater)
Kuckuckskind-Großmutter (Mutter der Muddi)
In diesem Fall besonders übel:
Der wirkliche Vater zahlt seit Kenntnis der Vaterschaft Unterhalt und noch immer blockt die Muddi.
Zitat:Er möge die Vaterschaft für "ihr gemeinsames Kind" anerkennen, forderte die Frau ihren Ex auf. Der folgte und zahlte 4600 Euro für Unterhalt und Erstlingsausstattung. Was nicht verhindern konnte, dass die zerbrochene Beziehung trotzdem in einen vor Gericht ausgetragenen Nahkampf abglitt. Es ging um das Umgangsrecht, den Unterhalt, das volle Programm. Irgendwann, während eines der diversen Prozesse, stellte sich heraus, dass der heute 50-Jährige gar nicht der Vater des Kindes ist. Aber wer ist es dann? Die Mutter weigert sich standhaft und quer durch alle Instanzen, seinen Namen preiszugeben.
Financial Times Deutschland
Und wenn wir schon beim Thema sind, zwei Artikel aus Österreich:
Vaterschaft ist Interpretationssache (Der Scheinvater)
Kuckuckskind-Großmutter (Mutter der Muddi)
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)